Lehrabschluss nachholen oder Zusatzprüfung ablegen? Der Vorbereitungslehrgang machts möglich!

Am BFI Wr. Neustadt besteht derzeit die Möglichkeit den Vorbereitungslehrgang zum Außerordentlichen Lehrabschluss zu besuchen.

 

Durch das Berufsausbildungsgesetz § 23 können Personen mit 1 ½ jähriger einschlägiger Berufspraxis die „außerordentliche“ Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg ablegen.

 

Wenn Sie bereits einen Lehrabschluss in einem kaufmännischen Beruf positiv abgeschlossen haben, so können Sie eine Zusatzprüfung in einem verwandten Lehrberuf absolvieren (z.B. positiver Lehrabschluss im Einzelhandel & eine Zusatzprüfung im Büro/Verwaltung ablegen).

 

Dieser Vorbereitungslehrgang zum außerordentlichen Lehrabschluss ist geeignet für…

 

  • Personen, die Ihre berufliche Position festigen möchten.
  • Personen, die Ihre Chance am Arbeitsmarkt erhöhen möchten.
  • Personen, die Ihren Lehrabschluss nachholen möchten.
  • Personen, welche eine Zusatzprüfung anstreben.


Die nächste ONLINE-Informationsveranstaltung findet am 29.01.2024 von 18:00-20:00 Uhr statt.