ID Austria

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Seit 15. Oktober 2025 können Blumau-Neurißhofer*innen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr und mit österreichischer Staatsbürgerschaft ihre ID Austria donnerstags während der Amtszeiten am Gemeindeamt beantragen. Sie müssen dazu ihren Reisepass oder Personalausweis mitbringen. Eine Beantragung bei anderen Registrierungsbehörden wie z.B. der Passbehörde (BH-Baden) oder Finanzämtern ist weiterhin möglich.

Unter https://ida.gv.at/de/registrieren finden Sie weitere Informationen zur Registrierung einer ID-Austria.

Wer einen österreichischen Reisepass oder Personalausweis bei einer Passbehörde beantragt, erhält automatisch eine ID Austria, sofern das nicht ausdrücklich abgelehnt wird.

Personen mit Inlandsbezug ohne österreichische Staatsbürgerschaft können die ID Austria leider nicht bei der Gemeinde Blumau-Neurißhof beantragen, sondern müssen sich an die Landespolizeidirektionen oder Dienststellen des Finanzamts Österreich wenden.

Unter https://www.id-austria.gv.at/de/kontakt finden Sie Hilfe bei der Registrierung, Anmeldung oder Nutzung von ID Austria oder Widerruf bei Verlust/Diebstahl.

Die Servicierung von Bürgerinnen und Bürgern erfolgt ausschließlich über das Bundesrechenzentrum (BRZ): Hotline: Tel.: 01 711 23 88 44 66; e-mail: hilfe@id-austria.gv.at